Die Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V., Arbeitsring Lärm der DEGA, hat Empfehlungen für Ziele zum Schutz gegen Lärm aus dem Schienenverkehr veröffentlicht. Der Zeithorizont ist 2030.
Sie schreibt: „Wir regen an, dass die Bundesregierung darüber hinaus ein ambitioniertes Enddatum für den Abschluss der Lärmsanierung entwickelt.
Bei der Festlegung des Zeitablaufs der Lärmsanierung besteht von der Seite der Betroffenen ein hoher Erwartungsdruck.
Dieser Erwartungshaltung sollte durch Fixierung eines für die Betroffenen akzeptablen Zeitablaufs Rechnung getragen werden, zumal die Bundesregierung bislang kein Ende für das Lärmsanierungsprogramm an Schienenwegen formuliert hat (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 04.05.2020).
Eigene sehr grobe Schätzungen des ALD kommen zu einer Zeitdauer von ca. 45 Jahren, wenn die Lärmsanierung im aktuellen Tempo weitergeht, ohne Einrechnung der Minderungserfolge durch die Umrüstung der Güterwagen.
Um die hochbelasteten Anrainer von Schienenwegen zu entlasten und die Akzeptanz der Bevölkerung für einen weiteren Ausbau des Schienenverkehrs zu schaffen, wäre das eine unakzeptabel lange Zeitspanne.“
Außerdem fordert die wissenschaftliche Gesellschaft: „Die langjährige Leidensgeschichte vieler Betroffener sollte zu einem absehbaren Ende kommen.“
Die Deutsche Schienenhilfe kann dem nur zustimmen.
Quelle: http://upgr.keine-stadtautobahn.de/uploads/SN/ALD-Pospap-Schienenverkehr-2030.pdf